Über uns

Die Deutsche Alzheimer Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung, die sich der Unterstützung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) widmet. Unsere Stiftung fördert die Arbeit der DAlzG, die sich für Menschen mit Demenz und deren Familien engagiert und die Öffentlichkeit über die Erkrankung aufklärt. Die Stiftung wird von einem erfahrenen Vorstand geführt und die Verwaltung der Stiftung sicherstellt. Zusätzlich wird die Arbeit durch ein Kuratorium unterstützt, das beratend tätig ist und die Arbeit des Vorstands begleitet. Gemeinsam arbeiten alle Beteiligten daran, die Ziele der Stiftung nachhaltig zu erreichen und die Selbsthilfe Demenz langfristig zu fördern. Mit unserem Engagement setzen wir uns dafür ein, die Unabhängigkeit und Zukunftsfähigkeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. zu sichern und die wichtige Arbeit für Menschen mit Demenz kontinuierlich zu stärken.

Vorstand der Stiftung

Der Vorstand der Deutschen Alzheimer Stiftung wird von Sabine Jansen geleitet. Mit ihrem umfassenden Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Bereich der gemeinnützigen Arbeit setzt sie sich mit Leidenschaft für die Ziele der Stiftung ein. Sabine Jansen bringt sowohl ihre Expertise im Stiftungsmanagement als auch ihr Engagement für die Unterstützung von Menschen mit Demenz und deren Familien in die Arbeit der Stiftung ein. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die strategische Ausrichtung der Stiftung zu gestalten und die Förderung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. langfristig zu sichern.

Kuratorium der Stiftung

Das Kuratorium der Deutschen Alzheimer Stiftung berät die Stiftung in strategischen Belangen und trägt mit seiner Fachkompetenz dazu bei, das Leben von Menschen mit Demenz zu verbessern. Die Mitglieder des Kuratoriums kommen aus verschiedenen Bereichen wie Wissenschaft, Politik, Medizin, sozialen Diensten sowie der Medienwelt und bringen ein vielfältiges Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven ein. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme von  Angehörigen, die mit ihren Erfahrungen wertvolle Einblicke geben. Gemeinsam verfolgen die Mitglieder des Kuratoriums das übergeordnete Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz zu steigern und ihre Belange nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern.

„Seit fast 30 Jahren engagiere ich mich für die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Demenz wurde zu meinem Lebensthema, als meine Mutter in den 1980er-Jahren erkrankte. Es gab kaum Information, wenig Wissen, keine Angebote zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen. Das hat sich in den letzten Jahren sehr verbessert - aber es bleibt noch viel zu tun!

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft will Demenzerkrankte und ihre Angehörigen mit Informationen, Beratung und Entlastung unterstützen. Lange war ich ehrenamtlich Schatzmeisterin und später Vorsitzende der Gesellschaft. Deshalb weiß ich, wie schwer es ist, so eine Arbeit allein mit den Mitteln der Selbsthilfe zu finanzieren. Mir liegt daran, dass die gute und erfolgreiche Arbeit in jedem Fall unabhängig von möglicherweise Einfluß nehmenden Unternehmen geleistet wird und auch weniger von öffentlicher Förderung abhängt.

Ich freue mich, dass es immer Menschen gibt, die bereit sind zu spenden und die auch beim Vererben an unsere Arbeit denken. Aber in einem gemeinnützigen Verein darf man aus Spenden kein Kapital ansparen. Deshalb habe ich im Jahr 2000 die Deutsche Alzheimer Stiftung gegründet - mit einem Anfangskapital von 15.000 D-Mark. Inzwischen ist das Stiftungskapital bei über 1,5 Mio € angekommen und durch die Vermietung einer Büroimmobilie im Berliner Bezirk Tiergarten können wir langfristig eine stabile Büro-Infrastruktur für die DAlzG sichern. Dadurch können wir schon viel bewegen - darauf bin ich sehr stolz. Dieser Grundstock wird auch über meinen Tod hinaus weiterleben. Unsere Stiftung gibt anderen Menschen im Rahmen einer Zustiftung ebenfalls die Möglichkeit, die wertvolle Arbeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft dauerhaft zu sichern.“

Wenn Sie mehr über das Engagement von Frau Lützau-Hohlbein erfahren möchten, lesen Sie das Interview anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Stiftung (Verlinkung kommt).

„Als mein Vater mit über achtzig Jahren begann, seine Erinnerung zu verlieren, habe ich erlebt, was es bedeutet, wenn die Demenz ganz allmählich von einem geliebten Menschen Besitz ergreift. Zuerst merkt man es nicht, dann will man es nicht wahrhaben. Schließlich muss man lernen, es zu akzeptieren. Vom ersten "Tüdeln" bis zur totalen Orientierungslosigkeit - das ist für Betroffene und Angehörige eine Achterbahn der Gefühle. Ich habe sowohl den Verlustschmerz als auch das Glück, meinem Vater in der letzten Lebensphase emotional sehr nahezukommen intensiv gespürt. Demenz macht oft traurig und verzwiefelt, aber sie kann auch Denkanstoß und Kraftquell sein. Deshalb engagiere ich mich bei der Deutschen Alzheimer Stiftung.“

„Am 18.10.2012 hatte ich mit meinem Sohn auf Einladung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft beim 7. Kongress in Hanau meinen Song „Fragezeichen“ aufgeführt. Das Lied entstand damals unter dem Eindruck der Erkrankung meines Vaters, der 2005 verstarb. Die Resonanz beim Kongress war so großartig, dass ich in der Folge ein Video zum Song produziert habe, in dem ich in die Rolle meines Vaters geschlüpft bin. Dass dieses Video schon bald darauf bei der Schulung für junge Pflegekräfte zum Einsatz kam, hätten wir uns damals nicht vorstellen können. Mittlerweile läuft es bei zahlreichen Veranstaltungen zum Thema Demenz und macht das, was ich immer mit meiner Musik erreichen möchte: Menschen ins Gespräch bringen. Alzheimer war 2012 in den Medien noch gar kein Thema. Ich bin sehr froh, einen Teil dazu beigetragen zu haben, dieses Tabu zu brechen. Natürlich unterstütze ich die Deutsche Alzheimer Stiftung, denn Alzheimer betrifft uns alle: die Betroffenen wie auch die Angehörigen. Lassen wir also nicht locker und erinnern wir immer daran, das große Vergessen nicht zu vergessen.“

„Als Tochter einer verstorbenen Mutter mit Demenz habe ich die Informationen und die Unterstützung der Alzheimer-Gesellschaften hautnah kennengelernt. An meinem und am Wohnort meiner Mutter haben sie mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Aus diesem Grunde unterstütze ich aktiv und ehrenamtlich als Vorstandsmitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) die vielfältige Arbeit der Organisation. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen mit dem Ziel, dass Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft akzeptiert werden und sich wohlfühlen können.
Als gemeinnützige, unabhängige und neutrale Selbsthilfeorganisation sind wir neben Mitgliedsbeiträgen, Geldern der öffentlichen Hand und zweckgebundenen Fördermitteln auf Spenden und Zustiftungen angewiesen. Deshalb begrüße ich auch die Unterstützung der Deutschen Alzheimer Stiftung, die sich ausschließlich für Projekte und Versorgungsforschung der DAlzG einsetzt.“

„Ich engagiere mich für die Deutsche Alzheimer Stiftung, weil ich trotz aller Rückschläge an die medizinische Grundlagenforschung als entscheidendem Ausgangspunkt zur Entwicklung erfolgreicher Präventions- und Therapieansätze glaube und dafür ein Umdenken in der Alzheimer-Forschung nötig ist.“

Satzung der Deutschen Alzheimer Stiftung

Die Satzung der Deutschen Alzheimer Stiftung bildet die Grundlage für die rechtlichen und organisatorischen Strukturen der Stiftung. Sie definiert die Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten und regelt die interne Verwaltung sowie die Zusammenarbeit mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). Durch diese Satzung wird sichergestellt, dass die Stiftung ihre gemeinnützigen Zwecke im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und im Sinne der Förderung der Alzheimer-Selbsthilfe effektiv und nachhaltig erfüllen kann.

  1. Die Stiftung führt den Namen „Deutsche Alzheimer Stiftung“.
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
  3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der satzungsmäßigen Arbeit des gemeinnützigen Vereins „Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.“, nämlich Hilfen für alle von der Alzheimerschen Krankheit oder von anderen fortschreitenden Demenzerkrankungen betroffenen Menschen zu entwickeln und zu fördern. Dies schließt Angehörige und alle an der Versorgung beruflich oder als sonstige Helfer Beteiligten ein. Hierfür soll die „Deutsche Alzheimer Stiftung“ im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung finanzielle Mittel für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft – nämlich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - zum Zweck der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege beschaffen.
  2. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  1. Das Vermögen der Stiftung besteht im Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung aus einem Anspruch auf Übertragung von 140.000,00 €.
  2. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
  3. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Dem Stiftungsvermögen wachsen diejenigen Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind; die Stiftung darf derartige Zuwendungen annehmen. Sie darf auch Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen und freie Rücklagen im Sinne von § 58 Nr. 7a AO dem Stiftungsvermögen zuführen.

Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.

  1. Das Kuratorium besteht aus 3 bis 5 Personen, die von dem Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. für einen Zeitraum von 2 Jahren bestellt werden. Wiederbestellung ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums bleiben diese bis zur Neubestellung im Amt. Das erste Kuratorium und der erste Vorstand werden im Stiftungsgeschäft bestimmt.
  2. Die Mitglieder des Kuratoriums können vor Ablauf ihrer Amtszeit von dem Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. aus wichtigem Grund abberufen werden.
  3. Scheidet ein Mitglied des Kuratoriums vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger bestellt, sofern ansonsten die Mindestmitgliederzahl unterschritten wäre.
  4. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Es fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Auch ohne Kuratoriumssitzung kann eine Beschlussfassung durch einzelne Kuratoriumsmitglieder oder den Vorstand veranlasst werden. Dabei müssen sich alle Kuratoriumsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligen und dem Beschluss schriftlich zustimmen.
  5. Das Kuratorium gibt sich eine entsprechende Geschäftsordnung.
  6. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. ist berechtigt, an den Beratungen und Sitzungen des Kuratoriums mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilzunehmen.
  7. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. ist von den Beschlüssen des Kuratoriums unverzüglich zu unterrichten.
  8. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden notwendigen Kosten.

Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Festlegung der Richtlinien für den Vorstand zur Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel.

b) Beschlussfassung über Vergabe der Fördermittel

c) Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplanes

d) Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung

e) Feststellung des Jahresberichtes nach § 8 Abs. 2 d) und Entlastung des Vorstandes

f) Bestellung der Vorstandsmitglieder

  1. Das Kuratorium bestellt den Vorstand im Einvernehmen mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Der erste Vorstand wird im Stiftungsgeschäft bestimmt. Ein Mitglied des Kuratoriums kann nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf 3 Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.
  3. Der Vorstand hat Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen. Das Kuratorium kann eine Entgeltpauschale für den Zeitaufwand des Vorstandes gewähren.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt er sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch das Kuratorium bedarf. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung berechtigt.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszweckes und dieser Satzung im Rahmen der vom Kuratorium festgelegten Richtlinien. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens

b) die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über die Vergabe der Stiftungsmittel

c) die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und Sammlung der Belege

d) Zum Ende eines Geschäftsjahres die Erstellung eines Jahresberichts unter Fertigung von Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und ihr Vermögen sowie eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks.

  1. Änderungen dieser Satzung oder die Aufhebung der Stiftung können vom Kuratorium nur mit einer 3/4 Mehrheit der Mitglieder und nur mit Zustimmung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. beschlossen werden.
  2. Wird die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich, so kann das Kuratorium mit einer 3/4 Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. eine Änderung des Stiftungszweckes beschließen, die dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommen soll.
  3. Bei Aufhebung der Stiftung, die insbesondere bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes zu beschließen ist, fällt das Vermögen der Stiftung an die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. oder deren Rechtsnachfolgerin, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, oder wird einem anderen gemeinnützigen Zweck, der dem Stiftungszweck entspricht oder ihm nahe kommt, zugeführt. Das bedarf jedoch der Zustimmung der Finanzbehörde.

Errichtet am 24.11.2005

Zuwendungen an die Deutsche Alzheimer Gesellschaft 2004-2024

2024 15.000 €
2023 15.488 €
2022 95.966 €
2021 223.850 €
2020 232.270 €
2019 10.000 €
2018 14.000 €
2017 24.000 €
2016 0 €
2015 30.000 €
2014 30.000 €
2013 55.000 €
2012 43.000 €
2011 15.000 €
2010 15.000 €
2009 9.500 €
2008 8.000 €
2007 14.000 €
2006 6.900 €
2005 3.000 €
2004 6.000 €

Wir tragen das Erbschaftssiegel. Damit verpflichten wir uns zu ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.erbschaftssiegel.de

Wir orientieren uns mit unserem Stiftungshandeln an den „Grundsätzen Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Weitere Informationen unter: www.stiftungen.org